30.08.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Digitalverband Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt
Die von der EU-Kommission eingesetzte High-Level-Gruppe für Künstliche Intelligenz hat Empfehlungen für eine vertrauenswürdige KI veröffentlicht



30.08.19 - Umsetzung der EU-Richtlinie zum "Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt" in nationales Recht
Die FDP-Fraktion hat einen Antrag eingebracht, mit dem Start-ups und Mittelstand vor den Auswirkungen der Urheberrechtsreform geschützt werden sollen. Danach soll der deutsche Bundestag die Deutsche Bundesregierung auffordern, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zum "Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt" in nationales Recht dafür Sorge zu tragen, dass der sich in der Richtlinie ergebende Spielraum für Ausnahmen für Start-ups und den innovativen Mittelstand von Artikel 17 maximal ausgeschöpft wird.

30.08.19 - Bitkom zu den vorgelegten EU-Empfehlungen für eine vertrauenswürdige KI
Die von der EU-Kommission eingesetzte High-Level-Gruppe für Künstliche Intelligenz hat Empfehlungen für eine vertrauenswürdige KI veröffentlicht. Hierzu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg: "Die vorgestellten Vorschläge für eine vertrauenswürdige KI in Europa können die notwendige gesellschaftliche Debatte über den Einsatz von KI voranbringen. Sie gehen davon aus, dass ethische Leitlinien, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit kein Widerspruch sein müssen. Wir sollten in einem ersten Schritt jene Empfehlungen der High-Level-Gruppe umsetzen, die den KI-Einsatz in der EU konkret voranbringen. Wir müssen unser Innovationstempo hier deutlich erhöhen. Ein Schwerpunkt muss dabei auf Investitionen in KI, Bildung sowie Forschung und den Transfer der Forschungsergebnisse zu den Unternehmen liegen. Auch der Staat als möglicher bedeutender Anwender von KI-Lösungen in Ämtern und Behörden muss noch stärker in den Fokus rücken."

30.08.19 - Einigung bei Urheberabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten
Der Digitalverband Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Hersteller und Importeure zahlen für diese Produkte ab dem Jahr 2020 einen Betrag von 0,30 Euro. Für den Zeitraum davor beträgt der Abgabensatz für USB-Sticks und Speicherkarten mit einer Speicherkapazität bis einschließlich 8 GB nur 0,14 Euro. Bitkom-Mitglieder, die dem Gesamtvertrag bis Ende Juli 2019 beitreten, zahlen rückwirkend ab dem 1.7.2012 reduzierte Sätze. "Der jetzt beschlossene Gesamtvertrag ist ein gutes Ergebnis für alle Seiten. Die Unternehmen haben endlich Planungssicherheit", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Nicht zuletzt profitieren die Verbraucher durch niedrigere Preise." Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften eine Abgabe von bis zu 1,95 Euro je Speicherkarte und 1,56 Euro je USB-Stick gefordert.


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