28.08.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass der Maildienst "GMail" nach europäischem Recht kein Telekommunikationsdienst ist, C-193-18
Die großen Urteile fehlen der europäischen Datenschutzgrundverordnung noch



28.08.19 - Transparency International Deutschland erhielt seit 2008 über sieben Millionen Euro für verschiedene Projekte von der Deutschen Bundesregierung
Die Nichtregierungsorganisation Transparency International Deutschland hat seit 2008 über sieben Millionen Euro für verschiedene Projekte von der Deutsche Bundesregierung erhalten. Dies geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Gefördert wurden unter anderem Projekte zur Bekämpfung von Korruption in Südosteuropa und im Kosovo. Gefördert wurde zum Beispiel auch ein Projekt zur Stärkung von Transparenz, Verantwortlichkeit und Integrität im Bereich Governance der Klimafinanzierung.

28.08.19 - eco kommentiert EuGH-Urteil zu GMail: "Positives Signal für den Datenschutz"
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass der Maildienst "GMail" nach europäischem Recht kein Telekommunikationsdienst ist, C-193-18. Die Bundesnetzagentur ist somit an ihrem Vorhaben gescheitert, Webdienste deutschen TKG-Bestimmungen zu unterwerfen. Dazu sagt eco- Vorstand Klaus Landefeld: "Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs dürfte weit über den konkreten Fall hinaus Auswirkungen haben und auch andere Internetdienste wie z.B. Messenger betreffen, die verschlüsselt Daten übermitteln und zuletzt im Fokus der Diskussion standen."

28.08.19 - Technische und organisatorische Maßnahmen müssen in Abwägung der Datenschutz- und IT-Sicherheits-Risiken ergriffen werden
Die großen Urteile fehlen der europäischen Datenschutzgrundverordnung noch. Es kam zwar zu vielen Anzeigen, doch lediglich 75 Bußgelder wurden europaweit verhängt. Das häufig angedrohte, höchste Strafmaß von 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes wurde nie ausgereizt. Lässt sich daher sagen, dass die Unternehmen größtenteils ihre Hausaufgaben gemacht haben und Datenschutzverletzungen minimieren oder gar verhindern konnten? Mitnichten. Viele Anforderungen werden weiterhin von vielen Unternehmen in verschiedenen Mitgliedsstaaten nicht umgesetzt. Falls doch, dann nur halbherzig. Personenbezogene Daten aber müssen laut Verordnung besser geschützt und verwaltet werden als bisher üblich. Es gibt also für die Firmen noch viel zu tun, um nicht in Konflikt mit dem europäischen Gesetz zu geraten. Unternehmen sollten vor allem die folgenden Vorschläge umsetzen.


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