23.06.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Teilt ein Unternehmen einem Verbraucher in einem Werbeschreiben mit, dass dieser eine Reise gewonnen hat, darf die Inanspruchnahme des Gewinns keine zusätzlichen Kosten verursachen – wie etwa Saisonzuschläge oder Kerosingebühren
Die Deutsche Bundesregierung sieht in einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. Dezember 2016 zur Vorratsdatenspeicherung derzeit keinen Grund, an den deutschen Gesetzen hierzu etwas zu ändern


23.06.17 - Neues Datenschutz-Gesetz: Die Politik lässt deutsche Unternehmer im Regen stehen, denn das Gesetz ist selbst für Experten schwer zu verstehen
Der Deutsche Bundestag das neue Datenschutz-Gesetz (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU) verabschiedet. Damit wird die vor einem Jahr in Kraft getretene EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in nationales Recht umgesetzt. Tim Wybitul, Partner bei Hogan Lovells in Frankfurt und Experte für betrieblichen Datenschutz, teilt dazu mit: "Die Politik lässt deutsche Unternehmer im Regen stehen, denn das Gesetz ist selbst für Experten schwer zu verstehen. Die Umsetzung des neuen Rechts wird damit sehr teuer. Außerdem verwässert Deutschland den europäischen Datenschutz."

23.06.17 - Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (VerkDSpG)
Die Deutsche Bundesregierung sieht in einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. Dezember 2016 zur Vorratsdatenspeicherung derzeit keinen Grund, an den deutschen Gesetzen hierzu etwas zu ändern. Dies erklärte sie in Beantwortung zweier Kleiner Anfragen der Linken zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. In beiden Anfragen ging es um das Ende 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (VerkDSpG), das die Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, bis zum 1. Juli 2017 die Voraussetzungen zur Speicherung von Verkehrsdaten zu erfüllen.

23.06.17 - Der Bundesgerichtshof hebt Anordnung der Löschung eines Kindertagesstätten betreibenden Vereins im Vereinsregister auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Rechtsbeschwerde eines mehrere Kindertagesstätten betreibenden Vereins entschieden (Beschluss vom 16. Mai 2017 – II ZB 7/16), mit der dieser sich gegen seine Amtslöschung im Vereinsregister gewehrt hat. Der beteiligte Verein ist seit dem 2. Oktober 1995 im Vereinsregister eingetragen. In § 2 seiner Satzung ist der Vereinszweck geregelt. Dort heißt es: "Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung. Diese Zwecke sollen durch theoretische und praktische Arbeit auf dem Gebiet der Erziehung und Jugendberatung erreicht werden. Insbesondere durch Projekte wie die Einrichtung von Elterninitiativ-Kindertagesstätten, durch den Aufbau von beispielsweise Beratungsstellen oder Selbsthilfeprojekten für Jugendliche und junge Erwachsene. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig."

23.06.17 - Wettbewerbsrecht: Reisegewinn darf keine Kosten verursachen
Teilt ein Unternehmen einem Verbraucher in einem Werbeschreiben mit, dass dieser eine Reise gewonnen hat, darf die Inanspruchnahme des Gewinns keine zusätzlichen Kosten verursachen – wie etwa Saisonzuschläge oder Kerosingebühren. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Landgericht Bremen (LG Bremen, Urteil vom 22. Februar 2017, Az. 12 O 203/16). Eine Urlaubsreise gewinnen: Wer will das nicht? Leider gibt es immer wieder Unternehmen, die diesen Wunsch für ihre Zwecke ausnutzen. Sie versprechen eine kostenlose Traumreise, im Kleingedruckten sind aber Zusatzkosten versteckt. Solche unseriösen Werbepraktiken können Konkurrenten, Verbraucherverbände oder Wettbewerbsvereine auf den Plan rufen. Sie können das entsprechende Unternehmen abmahnen. Reagiert der Abgemahnte darauf nicht, kommt es zu einer Unterlassungsklage.


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