06.06.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Wettbewerbszentrale hat in zehn Fällen bei großen Onlinehändlern Verstöße gegen die SEPA-Verordnung beanstandet
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit einer Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren bestätigt, dass WhatsApp die Daten deutscher Nutzer nicht an Facebook übermitteln darf



06.06.17 - Wettbewerbszentrale unterbindet Verstöße von Onlinehändlern gegen die "SEPA-Verordnung"
Die Wettbewerbszentrale hat in zehn Fällen bei großen Onlinehändlern Verstöße gegen die SEPA-Verordnung beanstandet. Die betreffenden Anbieter hatten Verbrauchern u. a. eine Bezahlung per Lastschrift angeboten, allerdings gleichzeitig den Lastschrifteinzug von Konten im EU-Ausland ausgeschlossen oder eingeschränkt. Erste Beschwerden bereits Ende 2016: Bereits im Dezember 2016 hatte die Wettbewerbszentrale Beschwerden darüber erhalten, dass eine private Krankenversicherung und ein Telekommunikationsunternehmen es gegenüber Kunden ablehnten, fällige Zahlungen im Wege der Lastschrift von einem Konto im europäischen Ausland einzuziehen.

06.06.17 - Fusionskontrolle: Europäische Kommission verhängt gegen Facebook Geldbuße von 110 Mio. EUR wegen irreführender Angaben zur Übernahme von WhatsApp
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: Der (…) Beschluss ist eine deutliche Botschaft an Unternehmen, dass sie die EU-Fusionskontrollvorschriften einhalten müssen, darunter auch die Verpflichtung, sachlich richtige Angaben zu machen. Aus diesem Grunde sieht er eine angemessene und abschreckende Geldbuße gegen Facebook vor. Die Kommission muss sich beim Erlass ihrer Beschlüsse über die Auswirkungen von Zusammenschlüssen auf den Wettbewerb auf umfassende und präzise Informationen stützen können." Der EU-Fusionskontrollverordnung zufolge müssen Unternehmen im Rahmen eines Fusionskontrollverfahrens sachlich richtige, nicht irreführende Angaben machen. Dies ist wichtig, damit die Kommission Fusionen und Übernahmen in wirksamer Weise fristgerecht prüfen kann.

06.06.17 - Verbot des Datenaustauschs durch den HmbBfDI zwischen WhatsApp und Facebook vorerst bestätigt
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit einer Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren bestätigt, dass WhatsApp die Daten deutscher Nutzer nicht an Facebook übermitteln darf. Dies ist Gegenstand einer Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Der Facebook Ireland Ltd. wurde untersagt, die Telefonnummer sowie weitere personenbezogene Daten von WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern, wenn die Betroffenen nicht wirksam eingewilligt haben. Facebook und WhatsApp sind selbstständige Unternehmen, die die Daten ihrer jeweiligen Nutzer auf Grundlage ihrer eigenen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen verarbeiten. Nach dem Kauf von WhatsApp durch Facebook 2014 haben die Unternehmen öffentlich zugesichert, dass die Daten der Nutzer nicht ohne deren wirksame Einwilligung ausgetauscht werden. Durch Einführung neuer Nutzungsbedingungen teilte WhatsApp den Nutzern im August 2016 jedoch mit, dass ihre Daten nun auch an Facebook übermittelt würden. Eine Wahl für die Nutzer besteht dabei nicht.

06.06.17 - Fluggastdatengesetz erst nach Vorliegen des EuGH-Gutachtens beschließen
Aus Anlass der Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags zum Fluggastdatengesetz empfiehlt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens das Gutachten des EuGH abzuwarten. Andrea Voßhoff sagte: "Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird in Kürze sein Gutachten zum Fluggastdatenabkommen mit Kanada veröffentlichen. Ich gehe davon aus, dass der EuGH darin die Grenzen der Verhältnismäßigkeit für eine verdachtslose Speicherung aller Flugpassagierdaten grundsätzlich konkretisieren wird."


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