22.04.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Vertreter der öffentlichen Hand und des Hightech-Verbands Bitkom haben sich auf neue IT-Einkaufsbedingungen verständigt. Künftig steht für die öffentliche Auftragsvergabe im IT-Bereich mit den "EVB-IT Service" ein neuer Mustervertrag zur Verfügung (EVB-IT: "Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen")
Mit der Veröffentlichung der MaComp als Konkretisierung des 6. Abschnitts des WpHG verfolgte die BaFin daher vor allem die Ziele, das Vertrauen der Anlegen in die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte zu stärken, den Anlegerschutz zu intensivieren sowie den Schutz der Wertpapierdienstleistungsinstitute und seiner Mitarbeiter zu erhöhen




22.04.14 - Neue Einkaufsbedingungen für Beschaffung von IT-Services: Neuer Mustervertrag für die öffentliche Hand
Vertreter der öffentlichen Hand und des Hightech-Verbands Bitkom haben sich auf neue IT-Einkaufsbedingungen verständigt. Künftig steht für die öffentliche Auftragsvergabe im IT-Bereich mit den "EVB-IT Service" ein neuer Mustervertrag zur Verfügung (EVB-IT: "Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen").
Hierzu erklären die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, und der Präsident des Bitkom, Prof. Dieter Kempf: "Öffentliche Hand und IT-Wirtschaft haben ein starkes gemeinsames Interesse daran, dass die Beauftragung und Abwicklung von IT-Serviceleistungen gut funktioniert. IT-Serviceleistungen haben hohe praktische Bedeutung. Dafür steht jetzt ein neuer und umfassender Mustervertrag zur Verfügung. Es ist gut, dass über diese Bedingungen Einvernehmen zwischen der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite hergestellt wurde. Beide Seiten können wie gewohnt darauf vertrauen, dass es sich um ausgewogene und praxistaugliche Regelungen handelt. Wir wünschen den neuen, EVB-IT Service eine hohe Akzeptanz bei allen künftigen Vertragspartnern."
Die Rahmenbedingungen für den Einkauf von IT-Leistungen werden seit vielen Jahren durch die öffentliche Hand fortentwickelt und mit dem Bitkom abgestimmt. Angesichts der Summen, die die öffentliche Hand in Informationstechnik und deren sichere Anwendung investiert, kommt diesen Bedingungen erhebliche Bedeutung zu. EVB-IT Vertragsmuster sind bei Beschaffungen durch die Bundesbehörden verbindlich anzuwenden. Auch Länder und Kommunen wenden sie überwiegend an.

22.04.14 - EU-Öko-Verordnung mit strengen Vorgaben – mehr Kontrollen nötig
Bioprodukte stehen hoch im Kurs. Fast zwei Drittel der Verbraucher (64 Prozent) kaufen zumindest manchmal Biolebensmittel, wie eine forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigte. Label wie das EU-Biosiegel sollen dabei Orientierung geben. Welche Anforderungen die Produkte erfüllen müssen, um das EU-Biosiegel tragen zu dürfen, schreibt die EU-Öko-Verordnung vor. Die EU-Kommission hat einen Entwurf zur Überarbeitung der Verordnung veröffentlicht. Er sieht einheitlichere Standards vor. Es gebe aber Nachbesserungsbedarf, so der vzbv.
"Das Bio-Siegel soll das Vertrauen der Verbraucher in Bioprodukte stärken. Der Ansatz, Standards zu vereinheitlichen, ist richtig. Ebenso wichtig ist es aber, dass die Vorgaben auch eingehalten und angemessen kontrolliert werden", sagt Jutta Jaksche, Referentin Lebensmittel beim vzbv.
Der Verband begrüßt, dass sich die Vorgaben etwa für die Kontrollen in den Ländern annähern werden und dass diese neben Landwirten und Verarbeitern künftig auch die Händler einschließen. In der Vergangenheit hatten die Mitgliedsstaaten zu viele Möglichkeiten, die Verordnung individuell auszulegen. Positiv ist auch, dass Betriebe, die ihre Waren mit dem Biosiegel kennzeichnen wollen, nun komplett auf Bio umstellen müssen. Das heißt: Wer Biogemüse anbaut, muss auch seine Rinder nach Biovorgaben halten. Das hatte der vzbv seit Langem gefordert.

22.04.14 - Krankenhäuser sollen die Belange behinderter Menschen berücksichtigen
Am 26. März 2014, hat sich der Deutsche Ethikrat im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung der Reihe "Forum Bioethik" in München mit dem Thema "Menschen mit Behinderung – Herausforderungen für das Krankenhaus" beschäftigt. Gemeinsam mit Betroffenen sowie Vertretern aus den Bereichen der Gesundheitsversorgung und Pflege sowie der Pflegeforschung hat der Ethikrat die aktuelle Debatte um Defizite der Krankenhausversorgung von Menschen mit Behinderung thematisiert und anhand bereits existierender, gut funktionierender Modelle nach Lösungsvorschlägen gesucht.
Irmgard Badura, die Beauftragte der bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, dankte in ihrem Grußwort dem Deutschen Ethikrat für seine Initiative, dieses Thema aufgegriffen zu haben. Denn die Versorgung von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitswesen sei unzureichend. Badura forderte eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene, um eine Verbesserung der Krankenhausbehandlung von Menschen mit Behinderungen zu erreichen. Sie hoffte, "dass von der Veranstaltung des Ethikrates ein Impuls ausgeht, diese Ungleichbehandlung endlich zu beenden".
Die Debattenbeiträge und Untersuchungen, in denen die Defizite in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen aufgezeigt werden, sind in den letzten Jahren und vor allem seit Umgestaltung des Fallpauschalensystems im Jahr 2002 sehr zahlreich geworden: Medizinische Entscheidungen werden nicht selten über die Köpfe der Betroffenen hinweg getroffen; das Pflegepersonal ist oft nicht auf die speziellen körperlichen und emotionalen Bedürfnisse der Patienten eingestellt; Patienten werden zu schnell aus der Krankenhausbehandlung entlassen. Die Kommunikation mit gehörlosen Menschen und solchen mit geistigen Beeinträchtigungen weist erhebliche Mängel auf.

22.04.14 - Durchführung einer Risikoanalyse gemäß den MaComp und Zusammenspiel mit den Anforderungen an die Compliance-Funktion durch die 4. MaRisk-Novelle
Hintergrund der Veröffentlichung der ersten Fassung der "Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp)" vom 7.6.2010 waren unter anderem die im Rahmen der Finanzkrise gewonnenen Erkenntnisse über Mängel bezüglich des Vertriebs von Wertpapieren. Mit der Veröffentlichung der MaComp als Konkretisierung des 6. Abschnitts des WpHG verfolgte die BaFin daher vor allem die Ziele, das Vertrauen der Anlegen in die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte zu stärken, den Anlegerschutz zu intensivieren sowie den Schutz der Wertpapierdienstleistungsinstitute und seiner Mitarbeiter zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund wurden auch die Aufgaben und die Befugnisse der Compliance-Funktion konkretisiert und damit ihre Rolle gestärkt.


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