2018 bis 2021
Im Überblick
-
Verfahren um Zusammenschluss von E.ON und RWE
Die Deutsche Bundesregierung verfolgt mit der Streithilfe im Klageverfahren um den Zusammenschluss der Energiekonzerne E.ON und RWE keine energie- oder industriepolitischen Interessen. Das schreibt sie in einer Antwort (19/24235) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/23376). Das Verfahren um die Fusion der Unternehmen habe "unabhängig von den konkret betroffenen Märkten und Parteien Auswirkungen auf die Regelungskompetenzen des nationalen Gesetzgebers im Bereich der Fusionskontrolle". Die Bundesregierung verfolge mit der Streithilfe das Ziel, dass das Bundeskartellamt auch in solchen Konstellationen für den Wettbewerbsschutz zuständig bleibe.
-
Quellen-TKÜ oder Online-Durchsuchung
Vorgaben bei der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung oder der Online-Durchsuchung erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26112) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25264). Darin verweist sie darauf, dass sie die Entwicklung, Umsetzung und Nutzung starker Verschlüsselungsverfahren als erforderliches Mittel zum Schutz der Grundrechte und der digitalen Sicherheit von Bürgern, Industrie und Gesellschaft unterstütze. Ihre grundsätzliche Haltung zum Thema Verschlüsselung habe sie "in den Eckpunkten der deutschen Kryptopolitik (Kabinettbeschluss vom 2. Juni 1999) festgelegt". Danach halte sie an den als "Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung" bekannten Säulen der deutschen Kryptopolitik fest.